Zusätzlich zum Gewässerverzeichnis



Nummer Gewässer
V04-01 Gnevsdorfer Vorfluter (von Grenze zu Sachsen-Anhalt bis zur Mündung in die Elbe beidseitig)
V04-03 Elbe von Stromkilometer 431,05 bis 438


*Zusatzinformation V04-01
Es gelten folgende Besonderheiten:
- Fischfangverbot beidseitig 100 m oberhalb und unterhalb des Wehres bei Gnevsdorf
- Nachtangeln ganzjährig erlaubt
- Gewässer darf nur von Mitgliedern des LAVB beangelt werden, Nichtmitglieder brauchen eine Angelberechtigung der Fischerei Schröder aus Strohdene

gnevsdorf

*Zusatzinformation V04-03
Es gelten folgende Besonderheiten:
- Gewässer darf nur von Mitgliedern des LAVB beangelt werden. Nichtmitglieder brauchen eine Angelberechtigung der Fischerei Schröder aus Strodehne.
- Fahrzeuge sind auf dem Parkplatz Wehr Gnevsdorf abzustellen, Befahren des Wehrs und der Deichanlagen verboten
- Nachtangeln gestattet