Inhalt der Beschlüsse



Die Vereine haben ihre stets aktuellste Vereinsregistereintragung des Vereins beim KAV abzugeben.

Beitragskassierung

Bis zum 01.11. jeden Jahres sind folgende Unterlagen beim KAV abzugeben:

- Abrechnung der Gewässerpflegemaßnahmen auf entsprechenden Formblättern unter namentlicher Auflistung der Teilnehmer
- Abrechnung der Jugendarbeit auf entsprechenden Formblättern unter namentlicher Auflistung der Teilnehmer

Die Einzahlung der Beiträge von den Vereinen an den KAV erfolgt an: DE97 1605 0101 1211 0024 85
Gemäß Beitragsordnung ist zu zahlen:

bis zum 01.03. - 60 % vom Mitgliedsbeitragsaufkommen
bis zum 30.04. - 80 % vom gesamten Beitragsaufkommen

Die Jahresendabrechnung der Beiträge und Rückgabe nicht verkaufter Marken hat an den KAV bis 31.08. zu erfolgen.

Gewässerpflege

Für die Erstattung von Unkosten bei der Gewässerpflege braucht der KAV die richtige IBAN-Nr. und Bankverbindung des Vereins. Bis zum 01.12. jeden Jahres ist ein Terminplan des Vereins für das kommende Jahr beim KAV abzugeben.


Zur Verbesserung der Verbandsarbeit benötigt der KAV die E-Mail-Adressen der Vereinsvorsitzenden und Schatzmeister.